Thomas van Kempen

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Arbeitsrecht

Tarifverträge

Tarifverträge werden zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden geschlossen. Sie regeln die Arbeitsbedingungen für eine Vielzahl von Arbeitsverhältnissen. Sie gelten unmittelbar nur zwischen Mitgliedern der beteilgten Gewerkschaft und Mitgliedern des beteiligten Arbeitgeberverbandes. Tarifverträge können auch Wirkung erlangen, indem deren Geltung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Arbeitsvertrag vereinbart wird. Eine weitere Möglichkeit, wie ein Tarifvertrag Wirkung entfalten kann, besteht darin, ihn für allgemeinverbindlich zu erklären.

Allgemeinverbindlich erklärte Tarifverträge

Tarifverträge können durch den Bundesminister für Arbeit und Soziales kann gemeinsam mit einem paritätisch mit Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern besetzten Ausschuss einen Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklären. Die geschieht in der Regel dann, wenn die Sitten in einer Branche derart verwildert sind (nicht tarifgebundene Unternehmen drücken die Arbeitsbedingungen unter das Maß des Erträglichen), dass ein Eingreifen erforderlich ist. Die Arbeitnehmervertreter versprechen sich von der Allgemeinverbindlicherklärung eine verbesserung der Arbeitsbedingungen in den nicht tarifgebundenen Unternehmen. Die Arbeitgebervertreter versprechen sich davon, dass nicht tarifgebundene Unternehemn keinen Wettbewerbsvorteil mehr durch Lohndumping gegenüber tarifgebundenen Unternehmen erzielen können.

Wird ein Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt, gelten seine Bestimmungen für alle Arbeitsverhältnisse einer Branche, egal ob Arbeitnehmer und Arbeitgeber nun organisiert sind oder nicht.

Verzeichnis der für allgemeinverbindlich erklärten TV, Stand 01.10.2009

Verzeichnis der für allgemeinverbindlich erklärten TV, Stand 01.07.2009

Verzeichnis der für allgemeinverbindlich erklärten TV, Stand 01.04.2009

Verzeichnis der für allgemeinverbindlich erklärten TV, Stand 01.01.2009

Verzeichnis der für allgemeinverbindlich erklärten TV, Stand 01.10.2008

Verzeichnis der für allgemeinverbindlich erklärten TV, Stand 01.07.2008

Verzeichnis der für allgemeinverbindlich erklärten TV, Stand 01.04.2008

Verzeichnis der für allgemeinverbindlich erklärten TV, Stand 01.01.2008

Verzeichnis der für allgemeinverbindlich erklärten TV, Stand 01.10.2007

Verzeichnis der für allgemeinverbindlich erklärten TV, Stand 01.07.2007

Verzeichnis der für allgemeinverbindlich erklärten TV, Stand 01.04.2007

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Verzeichnis der für allgemeinverbindlich erklärten TV, Stand 01.10.2006

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Verzeichnis der für allgemeinverbindlich erklärten TV, Stand 01.04.2006

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Verzeichnis der für allgemeinverbindlich erklärten TV, Stand 01.10.2005

Verzeichnis der für allgemeinverbindlich erklärten TV, Stand 01.07.2005

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Verzeichnis der für allgemeinverbindlich erklärten TV, Stand 01.10.2004

Verzeichnis der für allgemeinverbindlich erklärten TV, Stand 01.07.2004

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Verzeichnis der für allgemeinverbindlich erklärten TV, Stand 01.10.2003

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